Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen (z. B. SGB II-Empfänger, Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld) können die Münsterlandkarte beantragen. Damit ist eine finanzielle Unterstützung für Mitgliedsbeiträge sowie für Angebote in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Freizeit möglich.

Auch beim SC Münster 08 gibt es für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nach § 28 SGB II eine eigene Beitragsart. Der Jahresbeitrag beträgt 90 € und wird halbjährlich von der Münsterlandkarte abgebucht werden. Für die Abbuchung benötigen wir die Nummer der Münsterlandkarte, die direkt im Mitgliedsantrag eingetragen werden kann.

Der Antrag auf Bildung und Teilhabe wird beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter Münster oder Sozialamt der Stadt Münster) gestellt. Weitere Informationen auf der Website des Jobcenters Münster: Stadt Münster: Jobcenter – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bei Fragen unterstützt unsere Geschäftsstelle gerne unter 0251 / 35600 oder verwaltung@scm08.de.

Informationsflyer zur Münsterlandkarte (Leistungen aus Bildung und Teilhabe) in verschiedenen Sprachen