Häufige gestellte Fragen rund um den Verein
Was muss ich tun, um an einem Probetraining teilzunehmen?
Wähle unter Abteilungen die Sportart aus, für die du dich interessierst, und nutze dort das Kontaktformular.
Deine Anfrage erreicht automatisch die richtige Ansprechperson.
Solltest du nach etwa 6–7 Tagen keine Rückmeldung erhalten, wende dich gerne an unsere Geschäftsstelle.
Bin ich beim Probetraining versichert?
Ja. Über die ARAG-Sportversicherung sind auch Teilnehmende von Probetrainings abgesichert.
Wie werde ich Mitglied?
Nach deinem Probetraining oder einigen Schnupperstunden möchtest du Teil von Nullacht werden?
Dann fülle einfach den Aufnahmeantrag aus und sende ihn an die Geschäftsstelle.
Nach erfolgreicher Aufnahme erhältst du eine Begrüßungs-E-Mail – dies kann bis zu drei Wochen dauern.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied im SC Münster 08?
- Teilnahme an allen Sportangeboten und Veranstaltungen
- Fachliche Anleitung durch qualifizierte Übungsleitungen
- Kostenfreie Nutzung der Sportstätten
- Gemeinschaft erleben, Freundschaften knüpfen
- Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement
- Stimmrecht in Abteilungsversammlungen
- Versicherungsschutz bei allen Vereinsaktivitäten
Was kostet die Mitgliedschaft?
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedsbeiträge beim SC Münster 08 unterscheiden sich je nach Abteilung und Art der Mitgliedschaft. Eine detaillierte Übersicht aller Beitragsarten nach Abteilungen findest du unter Downloads & Dokumente in der Beitragsordnung.
Zusätzlich wird bei der Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Für bestimmte Gruppen, wie Kinder, Jugendliche, Studierende oder Menschen mit geringem Einkommen, gibt es ermäßigte Beiträge.
Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich eingezogen, sodass du bequem zweimal im Jahr zahlen kannst.
In einigen Abteilungen, z. B. im Fußball, kann es zusätzliche Gebühren für spezielle Angebote geben.
Was ist Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen (z. B. SGB II-Empfänger, Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld) können die Münsterlandkarte beantragen, um an sozialen und kulturellen Angeboten teilzuhaben.
Der bereitgestellte Betrag kann für Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit verwendet werden. Außerdem kann er für Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder die Teilnahme an Freizeiten und vergleichbaren Aktivitäten eingesetzt werden.
Die Leistungsberechtigten müssen einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter Münster oder Sozialamt der Stadt Münster) stellen und erhalten dann die Münsterlandkarte.
Weitere Informationen erhältst du hier.
Bei Fragen gibt unsere Geschäftsstelle gerne Auskunft unter 0251/35600 oder verwaltung@scm08.de
Wofür wird mein Mitgliedsbeitrag verwendet?
Unter Vereinsorganisation & Finanzierung erfährst du, wie sich die Beiträge zusammensetzen und verwendet werden.
Was bedeutet eine passive Mitgliedschaft?
Als passives Mitglied unterstützt du den Verein finanziell, nimmst aber nicht aktiv am Sportbetrieb teil.
Du zahlst einen reduzierten Beitrag (84 € pro Jahr) und kannst an allen außersportlichen Vereinsveranstaltungen teilnehmen.
Zudem hast du Stimmrecht in der von dir gewählten Abteilungsversammlung.
Ab wann lohnt sich eine Familienmitgliedschaft?
Den Familienbeitrag können Familien nutzen,
-
wenn höchstens zwei Erwachsene Erziehungsberechtigte sind (zum Beispiel Eltern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner)
-
und wenn mindestens ein Kind aus dem eigenen Haushalt Mitglied im Verein ist.
Es können beliebig viele Kinder angemeldet werden.
Die Kinder dürfen höchstens 17 Jahre alt sein.
Es zählen leibliche Kinder und Pflegekinder.
Der Familienbeitrag liegt aktuell bei 360 € pro Jahr (180 € pro Halbjahr).
Kann ich in mehreren Abteilungen aktiv sein?
Ja, Mehrfachmitgliedschaften sind möglich. Wende dich bei Interesse an die jeweilige Abteilungsleitung oder an die Geschäftsstelle.
Wie und wann bezahle ich den Mitgliedsbeitrag?
Ab 01.01.2025 werden alle Beiträge halbjährlich zum 01.02. und 01.08. per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Beim ersten Einzug werden die Aufnahmegebühr sowie der anteilige Beitrag bis zum nächsten Halbjahr berechnet.
Weitere Informationen zur Beitragsstruktur findest du unter Downloads und Dokumente in der Beitragsordnung.
Bezahle ich den vollen Beitrag, wenn ich im Laufe des Jahres beitrete?
Nein. Du zahlst nur die Aufnahmegebühr und den anteiligen Mitgliedsbeitrag ab Eintrittsmonat bis zum nächsten Halbjahr.
Wie kann ich den Verein unterstützen?
Ob durch Ehrenamt, Spenden oder Projektbeteiligung – es gibt viele Möglichkeiten, Nullacht zu unterstützen.
Mehr dazu findest du unter Mitmachen bei Nullacht – SC Münster 08.
Wie ändere ich meine persönlichen Daten?
Adress- oder Kontaktdatenänderungen bitte per E-Mail an verwaltung@scm08.de senden oder telefonisch unter 0251 / 35600 (Geschäftsstelle).
Was muss ich tun, wenn sich meine Bankdaten geändert haben?
Bei Änderung der Kontoverbindung benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Bitte sende das ausgefüllte Formular (Download hier) per E-Mail an verwaltung@scm08.de.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung muss in Textform mit einer Frist von 1 Woche zum 30.06. oder 31.12. erfolgen.
Sende die Kündigung per E-Mail an verwaltung@scm08.de oder per Post an:
SC Münster 08, Mauritz-Lindenweg 97, 48145 Münster.
Bitte beachte: In einigen Abteilungen (z. B. Fußball) ist zusätzlich eine Abmeldung vom Spielbetrieb erforderlich.
Informationen dazu erhältst du bei der jeweiligen Abteilung.
