Stellungnahme des Vorstandes zum WN-Artikel „Münster 08 spielt mit dem Feuer“
Der SC Münster 08 e. V. nimmt wie folgt zu dem WN-Artikel „Münster 08 spielt mit dem Feuer“ vom 15.03.2019 Stellung:
- Die Behauptung der Stadt, durch die rechtliche Auseinandersetzung über den Standort der Shotokan-Halle werde der Bau der Gesamtschule verzögert, ist unzutreffend. Mit Blick in die Dokumentation des Architektenwettbewerbs – hier: 1. Preisträger wird ersichtlich, dass die Shotokan-Halle lediglich die geplante 4-fach-Sporthalle tangiert nicht aber den Schulgebäudekomplex der Gesamtschule an sich. Mit dem Bau der Gesamtschule ist offensichtlich deshalb nicht begonnen worden, weil gravierende Planungsdefizite der Stadt und eine grobe Fehleinschätzung der Baukosten den Baubeginn verzögert haben, und scheinbar bis zum heutigen Zeitpunkt unmöglich machen. Ob die Shotokan-Verlagerung vollzogen werden kann, ist für den Baubeginn des Schulgebäudekomplexes ohne jeden Belang.
- Die Behauptung der Stadt, der SC Münster 08 wehre sich aus „unsportlichen Gründen“ gegen den Verein Shotokan ist grob unzutreffend. Vielmehr schätzt der SC Münster 08 jeden im Stadtgebiet tätigen Sportverein, egal um welche Sportart es geht und ist immer und zu jeder Zeit zu Kooperationsmaßnahmen mit anderen Sportvereinen bereit. Dass der SC Münster 08 den Shotokan sehr gern als neuen Nachbarn begrüßen würde, wird durch die nicht wegzudiskutierende Tatsache belegt, dass der SC Münster 08 der Stadt sogar drei Standorte auf dem ihm überlassenen Gelände angeboten hat, auf denen ohne jede Probleme die Karate-Halle hätte errichtet werden können. Die außerordentliche Mitgliederversammlung des SC Münster 08 hat zum einstimmigen Ergebnis geführt, dass die Ansiedlung von Shotokon in der aktuell geplanten Form nicht nur insbesondere während der Bauphase den Sportbetrieb massiv einschränken wird – sondern dauerhaft.
- Der SC Münster 08 wehrt sich auch aus dem Grund gegen den seitens der Stadt ausgewählten Standort für die Shotokan-Halle, nämlich deshalb, weil der rechtswirksame Bebauungsplan die Errichtung einer Sporthalle an dem vorgesehenen Standort nicht vorsieht sondern eine öffentliche Grünfläche bzw. Parkanlage. Gleichwohl hat die Stadt eine Baugenehmigung für das Vorhaben an dem Standort erteilt.
- Was die aktuell ausgesprochene weitere Teilkündigung von Zuwegungsflächen durch die Stadt angeht, so werden dadurch die Interessen des SC Münster 08 stark beeinträchtigt, weil durch dieses Vorgehen ein störungsfreier Zugang von den Sportstätten an der Manfred-von-Richthofen-Str. sowie vom Parkplatz des Stadtbades Ost zum Sportgelände am Mauritz-Lindenweg (Geschäftsräume, Umkleideräume und Kunstrasenplatz) nicht mehr gewährleistet ist und wesentliche Fragen von der Stadt Münster in diesem Zusammenhang nicht geklärt worden sind, wie beispielhaft die Regelung der Verkehrssicherungspflicht, der Feuerwehrbewegungsflächen und der Rettungswege.
- Letztendlich ist Deutschland ein Rechtsstaat und innerhalb eines Rechtsstaates ist es erlaubt und muss es erlaubt sein, bestimmte Entscheidungen von Vertragspartnern durch das nach der Verfassung zuständige Rechtsorgan, nämlich die Gerichte, überprüfen zu lassen. Auch das hat eine Verwaltung hinzunehmen und hat sich entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen zu beugen, genauso wie dies selbstverständlich der SC Münster 08 ebenfalls tut.
Mit unsportlichem Verhalten und einem Spiel mit dem Feuer hat dies alles nichts zu tun!